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Besorgt um Alterssicherung

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Altlandwirte müssen Betrieb abgeben, wenn sie Geld aus der Rentenkasse haben wollen

ROTHENBURG LAND – Jeden Cent zweimal umdrehen: Wenn im Alter das Geld knapp wird, bleiben Rentnern nur drei Möglichkeiten: hinzuverdienen, zum Sozialamt gehen oder den Rentenbeginn hinauszögern. Nicht jeder hat Erspartes auf der hohen Kante oder eine private Zusatzrente, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand halten zu können.

Friedrich Unger (Mitte) und seinen Mitstreitern ist die Reform der Hofabgabeklausel nicht genug. Foto: Schäfer

Friedrich Unger (Mitte) und seinen Mitstreitern ist die Reform der Hofabgabeklausel nicht genug. Foto: Schäfer

Das Leben ist ungerecht. Gerade im Alter. Die heutige Rentnergeneration ist zweigeteilt. Während die einen gut von ihren Ruhestandsbezügen leben können, kommen andere kaum über die Runden. Im Berufsleben sicherte ihnen der Verdienst ein gutes Auskommen. Doch wenn die Rente nicht reicht, machen sich Geldsorgen breit. In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung von älteren Landwirten zu sehen, die sich nicht zur Hofaufgabe zwingen lassen wollen. Landwirte mit 65 Jahren bekommen nur dann ihre Rente aus der Alterskasse, wenn sie den Hof an ihren Nachfolger verkaufen oder die Flächen verpachten.

Forderungen untermauern

In einem bundesweit agierenden Arbeitskreis, haben sich Landwirte, wie der 67-jährige Friedrich Unger aus Linden, zusammengeschlossen, um die „Hofabgabeklausel“ abzuschaffen. Im Internet haben sie ein Forum mit vielfältigen Informationen. Vor Ort suchen sie den Kontakt zu Medien und Politikern, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Auf die CDU/CSU-Fraktion und Marlene Mortel, Agrarsprecherin der Landesgruppe, sind sie nicht gut zu sprechen. Die Koa­lition ist sich über eine Neu­gestaltung der Hofabgabeklausel zur Alterssicherung der Landwirte einig und will das politische Instrument des Ag­rar­sozialsystems an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Kernelemente sind die Verbesserung der Hinzuver­dienst­möglich­keiten durch Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche von derzeit zwei auf acht Hektar. Selbst der Deutsche Bauernverband steht zur Hofabgabeklausel: „Man dürfe nicht immer nur davon reden, Verantwortung an die nächste Generation abzugeben, sondern müsse es auch tun.“

Derzeit verzichten etwa siebentausend Bauern und Landwirte auf ihre Altersrenten, weil sie ihren Hof nicht abgeben wollen und weiter wirtschaften möchten, bis es nicht mehr geht. Sie haben viel Herzblut in ihre Arbeit investiert und hängen an ihrer Scholle. Bäuerinnen beklagen, dass sie trotz 45 Jahren Rentenanwartschaft keine Rente erhalten. Mit der vorgesehenen Neugestaltung der Hofabgabeklausel besteht die Chance, diese aus Sicht der Frauen gravierende Ungerechtigkeit zu beheben.

Friedrich Unger und seine Mitstreiter Ernst Arnold aus Rothenburg (67) und Emil Ott (70) aus Lohr kritisieren die Unklarheiten und Ungerechtigkeiten, wenn nur einem Teil der Landwirte je nach familiärer und betrieblicher Situation die Möglichkeit eröffnet wird, die Klausel zu umgehen. Mit dem Zwang zur Hofgabe sehen sie sich in ihren Grundrechten verletzt.

Kein Handwerker, kein Selbstständiger müsse seinen Betrieb abgeben, um Rente zu bekommen. Bei Landwirten würden eingezahlte Versicherungsbeiträge verfallen und für eine Rente von 400 Euro im Monate müssten sie sich derartige Einschränkungen gefallen lassen. Unterstützt in ihrem Anliegen werden die Altlandwirte von Isabella Hirsch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Franken, die mit ihrem Mann einen Bauernhof mit Ferienwohnungen bewirtschaftet, und von Landwirt Fritz Haspel (56) aus Colmberg. Vor drei Jahren hat er die Milchviehhaltung aufgegeben und konzentriert sich auf 25 Hektar Ackerbau. Als Angestellter einer Biogasanlage, die er selbst beliefert, verdient er sich ein Zubrot.

An dem Gespräch in Linden nahmen auch Dietrich Hugenberg und Heinrich Eickmeyer teil. Beide leiten gemeinsam den „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“. Nach ihrer Meinung führe die Klausel zur Altersarmut bei jenen Landwirten, die wenig Eigentum in den strukturschwachen Regionen besitzen. Sie hoffen auf ein Einlenken der Bundesregierung.

Friedrich Unger hat die Hoffnung, dass vielleicht einer seiner beiden Söhne oder später ein Enkel den Betrieb einmal übernimmt. Momentan bewirtschaftet er noch fünfzehn Hektar Ackerfläche. Um doch eine Rente zu erhalten, könnte er einen Scheinpachtvertrag abschließen. Sein Sohn übernähme den Hof nur auf dem Papier, er selbst würde weiterhin alles bewirtschaften. Diese Vorgehensweise ist mittlerweile durchaus üblich. Ältere Landwirte dürfen als Rentner arbeiten, wenn der Hof als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts weitergeführt wird, etwa durch die Zusammenarbeit mit einem jüngeren Landwirt. Das aber bedeutet, dass der Altbauer Angestellter auf dem eigenen Hof ist.

Im Vergleich besser gestellt

Berufskollegen scheint die Panik der älteren Landwirte nicht gerechtfertigt: „Wer die zusätzliche private Vorsorge für den eigenen Lebens­abend vernachlässigt hat, darf sich hinterher nicht wundern.“ Die in die Bauernkasse eingezahlten Beiträge hätten sich bislang nicht schlechter verzinst als in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, heißt es. Außerdem wird das Defizit in der Kasse vom Staat aufgefangen. Bereits jetzt finanziert der Bund zur Hälfte die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Viele Landwirte seien im Alter besser gestellt als andere Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen.

Landwirte sind Pflichtmitglieder in der Alterskasse – anders als sonstige Selbstständige, denen es freisteht, ob sie sich bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte versichern oder ob sie lieber privat vorsorgen. Bei der Beitragszahlung greift der Staat vielen unter die Arme bei zu geringem Einkommen. Diese Finanzhilfe kostet Berlin um die 150 Millionen Euro im Jahr. Doch das ist nur ein Teil im Vergleich zu dem, was der Bund den Landwirten im Ruhestand für die Absicherung im Alter zahlt.

Mit über zwei Milliarden Euro finanziert er inzwischen annähernd achtzig Prozent der Rentenausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen. Zum Vergleich: Der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter gewährt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss von etwa dreißig Prozent. In den nächsten Jahren wird die Subvention für die Bauernrenten noch steigen. sis


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